Heute vor 86 Jahren, am 7. April 1933, erlässt die nationalsozialistische Regierung von Adolf Hitler im ganzen Reichsgebiet das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Mit dieser Anordnung sollten „nicht-arische“ und sonstige politisch unerwünschte Beamte aus dem Staatsdienst entlassen werden. Auch die Hamburgische Universität führte die Säuberungsaktionen durch, unter anderem betroffen war Siegfried Landshut, der noch 1933 entlassen und ins Exil getrieben wurde und erst knapp zwanzig Jahre später nach Hamburg zurückkehren konnte.
Nach der Machtübernahme im Januar 1933 trieb die NSDAP die Gleichschaltung des öffentlichen Lebens auf allen Ebenen voran. Zur ideologischen Säuberungen des öffentlichen Dienstes, der für die Machtkonsolidierung der Partei eine zentrale Roll einnahm, wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen. Nach Paragraph 4 des Gesetzes konnten „nicht-arische“ Beamtinnen, also alle, die keinen bis zur Großelterngeneration „reinen“ Stammbaum vorweisen konnten, und nach Paragraph 3 alle politischen Gegner, also „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“, entlassen oder frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden.
Mit dem Vollzug des Gesetzes wurde umgehend begonnen, vor allem politisch unerwünschte Beamtinnen wurden reihenweise entlassen und so die reibungslose Durchsetzung nationalsozialistischer Politiken durch die Ministerien und Ämter gesichert. 1935 waren dann auch alle jüdischen Staatsbeschäftigten entweder entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden.
An der Hamburgischen Universität waren etwa 90 Wissenschaftlerinnen von den Säuberungen betroffen. Sozialdemokratisch bzw. sozialistisch eingestellte Professorinnen, wie Eduard Heimann, dem wissenschaftlichen Ziehvater von Siegfried Landshut, wurden häufig von der mehrheitlich nationalsozialistischen Studierendenschaft denunziert und daraufhin von der Universitätsleitung entlassen. Auf Verständnis und Solidarität ihrer Kolleginnen konnten sie kaum hoffen, diese nahmen die Maßnahmen stillschweigend hin oder unterstützten sie einigen Fällen aktiv. Die „nicht-arischen“ Mitarbeiterinnen wurden nach Erhebung durch Fragebögen ebenfalls größtenteils entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Viele der verstoßenen Wissenschaftlerinnen nicht nur aus Hamburg, mussten ins Exil fliehen oder wurden – wie im Fall der Hamburger Reformpädagogin Martha Muchow – in den Suizid getrieben. Diejenigen, die in Deutschland verblieben, wurden größtenteils vernichtet.
Siegfried Landshut, zu diesem Zeitpunkt im sozialökonomischen Seminar der Hamburgischen Universität beschäftigt, erhält im Juni des Jahres 33 auf Grundlage des Paragraphen 3 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ seine Kündigung. In einem Brief an den zuständigen Senator schildert er seine Lage, nach der durch die Entlassung die Existenz seiner ganzen Familie „in Frage gestellt ist.“ Doch vergeblich – im Sommer 1933 muss die Familie Landshut die Flucht aus Deutschland antreten, zuerst geht sie für einige Monate nach Ägypten, um dann in Palästina ein Leben im Exil zu führen.
Text: David Weiß, Redaktion Politik 100×100