Albrecht Mendelssohn Bartholdy wurde 1920 auf einen Lehrstuhl für Auslandsrecht und Internationales Privatrecht berufen. Im Jahr 1923 gründete er das Institut für Auswärtige Politik, das unter dem Namen Institut für internationale Angelegenheiten noch heute in der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg existiert. Die juristische Graduiertenschule trägt seinen Namen. Mendelssohn Bartholdy wurde 1933 sein Lehrstuhl, 1934 die Leitung des Instituts entzogen. Er starb 1936 im Oxforder Exil.
Ein Blogeintrag zu Mendelssohn Bartholdys “Der Volkswille” ist ebenfalls auf Politik 100×100 erschienen
Stefan Oeter ist seit 1999 Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Hamburg. Er gehört zu den profiliertesten Völkerrechtlern und Föderalismus-Experten der Gegenwart. Sein hier erscheinender Beitrag ist eine adaptierte Version eines Aufsatzes in der Fakultätsfestschrift „100 Jahre Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg“, die in diesem Jahr bei Mohr Siebeck erscheinen wird. Stefan Oeter ist Direktor des Instituts für internationale Angelegenheiten.
Bereits im Vorfeld der Universitätsgründung 1919 waren aus der Hamburger Kaufmannschaft die Bedürfnisse nach spezifischer Expertise im Auslandsrecht artikuliert worden und es waren konkrete Planungen zur Gründung eines Instituts für Auslandsrecht entwickelt worden, die aber aufgrund des Kriegsendes nicht mehr zum Abschluss kamen.[1] An diese Planungen knüpfte man unmittelbar bei Gründung der Universität im Mai 1919 an und richtete als eine der Keimzellen der neuen juristischen Fakultät einen Lehrstuhl für internationales Privatrecht und Auslandsrecht ein, der im Sommer 1920 mit Albrecht Mendelssohn Bartholdy besetzt wurde, den man dafür aus Würzburg berief (und der im übrigen 1918 auch schon für die Leitung des geplanten Instituts für Auslandsrecht vorgesehen war).[2] Albrecht Mendelssohn Bartholdy, von der persönlichen Herkunft Badener, aber aus einer bekannten Familie des jüdischen Großbürgertums mit historischer Präsenz in Hamburg, war eigentlich Zivilrechtler, genauer: Zivilprozessualist.[3] Schon früh aber hatte er sich einen Ruf als profunder Kenner des ausländischen Rechts, insbesondere anglo-amerikanischer Prägung, erworben. Die frühe Berufung dieses dezidiert an internationalrechtlichen Fragen interessierten Wissenschaftlers zeigt symbolträchtig die Orientierung der neuen Fakultät, in Anknüpfung an die spezifischen Auslandsinteressen der Hamburger Kaufmannschaft. Der Neuberufene war zudem – für die Juristenschaft der ausgehenden Monarchie eher ungewöhnlich – bekennender Republikaner mit liberaler Orientierung.[4] Wirkmächtig für die institutionelle Strukturbildung des internationalen Rechts wurde Mendelssohn Bartholdy zunächst dadurch, dass ihm 1923 die Gründung eines eigenständigen, außerhalb der Universität stehenden Instituts für Auswärtige Politik gelang, dem er dann zehn Jahre (bis September 1933) vorstand.[5] In der schon früh, mit der Gründung des Instituts für Auswärtige Politik 1923, angelegten Verbindung von internationalem Recht und sozial- bzw. politikwissenschaftlicher Analyse der internationalen Politik weist Hamburg eine sehr lange Tradition der interdisziplinären Forschung zu Fragen der internationalen Beziehungen auf, einschließlich ihrer rechtlichen Aspekte auf, die in der jüngeren Vergangenheit wiederbelebt wurde. Seit den 1990er Jahren kommt es zu einem intensiveren Dialog zwischen Völkerrechtlern und Vertretern der internationalen Beziehungen, insbesondere im Bereich der Global Governance und des Global Constitutionalism. Dies hängt nicht zuletzt mit methodischen und epistemischen Akzentverschiebungen zusammen. Juristen interessieren sich auf einmal für den disziplinär geschulten, methodisch reflektierten Blick auf die Wirklichkeit internationaler Beziehungen; umgekehrt haben Politikwissenschaftler der neueren Generation ein dezidiertes Interesse an normativen Fragen entwickelt. Die Kenntnis der Traditionslinien im Zusammenspiel von Völkerrecht und internationaler Politik hilft insoweit nicht nur, die Gewordenheit des Bestehenden zu verstehen, sondern enthält geradezu einen Auftrag, die bahnbrechenden Impulse der Gründergeneration, die vor hundert Jahren die Universität Hamburg geprägt haben, wieder aufzunehmen und mit Leben zu erfüllen.
Albrecht Mendelssohn Bartholdy und das Institut für Auswärtige Politik
Dass gerade Albrecht Mendelssohn Bartholdy so wirkmächtig für die Institutionalisierung des internationalen Rechts in Hamburg werden würde, konnte man bei seiner Berufung 1919 noch nicht ahnen. In den Jahren in Würzburg hatte er sich einen Namen als Zivilprozessrechtler und profunder Kenner des Auslandsrechts erworben – und als solcher wurde er auch an die neue Universität Hamburg berufen. Die Wende hin zum Völkerrecht und zur internationalen Politik zeichnete sich zu diesem Zeitpunkt allerdings schon in ersten Ansätzen ab. Dies hing in erster Linie mit den Zeitumständen zusammen. Als kosmopolitischer Liberaler hatte Albrecht Mendelssohn Bartholdy immer scharf Stellung bezogen gegen die maximalistischen Kriegsziele der deutschnationalen Eliten des späten Kaiserreichs; seit 1917 gehörte er dem Heidelberger Kreis um Max Weber und Prinz Max von Baden an[6] Für die neue republikanische Reichsleitung lag es 1919 nahe, Vertreter dieses Kreises in die deutsche Delegation für Versailles zu berufen. Zusammen mit Hans Delbrück, Max Weber, und Max Graf Montgelas formulierte er das deutsche Memorandum vom 27. Mai 1919, in dem die alleinige deutsche Schuld am Ausbruch des Krieges zurückgewiesen wurde.[7] Die Erfahrungen der Versailler Verhandlungen waren mehr als ernüchternd,[8] aber schon im Kontext der Friedensverhandlungen reifte in Kreisen der deutschen Delegation der Plan, zum besseren Verständnis der Gesetzmäßigkeiten der internationalen Politik ein spezifisches Forschungsinstitut für auswärtige Politik zu gründen.[9] Doch die Ressourcen dafür waren nicht einfach zu finden. Zunächst mussten Albrecht Mendelssohn Bartholdy, der im Sommer 1920 tatsächlich nach Hamburg gewechselt war, und Max Warburg, sein engster Verbündeter in diesen Fragen, sich mit der Gründung einer Forschungsstelle für die Kriegsursachen begnügen.[10] Erst die Bleibeverhandlungen anlässlich eines Rufes nach Berlin erzeugten das Momentum für die Gründung des Instituts für Auswärtige Politik, die Ende 1922 von der Hochschulbehörde bewilligt wurde.[11] Mit Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom 31. Januar 1923 wurde das Institut förmlich errichtet, dem drei Aufgaben zugewiesen wurden – wissenschaftliche Erforschung „der diplomatischen Methoden der jüngsten Geschichte“, die Beobachtung der internationalen Politik, insbes. der „Außenpolitik der großen Völker“, sowie die Verbreitung dieser Kenntnisse im Dienste der Förderung einer „dem Frieden dienenden Außenpolitik der Zukunft“.[12] Erste Arbeitsfelder waren, in Fortführung der Arbeit der vorausgehenden Forschungsstelle, die Sammlung des Materials zur Geschichte der Versailler Friedensverträge und die Herausgabe der deutschen Dokumente zur Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges – in durchaus revisionistischer Absicht, denn die These alleiniger deutscher Kriegsschuld sollte demontiert werden. Selbst ein kosmopolitischer Liberaler wie Mendelssohn Bartholdy fühlte sich durch dieses geschichtspolitische Diktat der Siegermächte beleidigt und der nationalen Ehre beraubt.
Errichtet wurde das Institut als eigenständige Forschungseinrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, jenseits der Universität, mit einer recht großzügigen Grundfinanzierung aus dem Haushalt der Stadt, über die zunächst fünf, schließlich ab 1926 acht wissenschaftliche Mitarbeiter bezahlt werden konnten.[13] Der Aufbau der umfangreichen Bibliothek erfolgte weitgehend durch private Spenden aus Wirtschaftskreisen. Über das Kuratorium war das Institut eng mit der außenpolitischen Elite des Reiches vernetzt, über eine ‘Gesellschaft der Freunde und Förderer des Instituts für Auswärtige Politik’ mit der Wirtschaft, der Hamburger Politik und der Ministerialbürokratie.[14] 1929 in eine Stiftung umgewandelt, hatte das Institut sich fest etabliert als Hort außenpolitischer Forschung, mit einer ausgedehnten Fachbibliothek (einschließlich Zeitungsausschnitts-Archiv), mit einem Stab anerkannter Experten, einem Programm weithin beachteter Kurse und Vorträge sowie einem Netzwerk mit verwandten Instituten im Ausland (insbes. Großbritannien und den USA).[15] Ein in den Jahren 1931 und 1932 unternommener Versuch von Mendelssohn Bartholdy, das Institut durch Heranführung an die Universität und Verschmelzung mit dem Seminar für Auslandsrecht und internationales Privat- und Prozessrecht gegen die heraufziehenden politischen Stürme zu wappnen, scheiterte allerdings am Einspruch der Finanzbehörde.[16]
Das Institut war für damalige Verhältnisse recht groß, mit (ab 1927) gut zehn Mitarbeitern, die zum Großteil aus dem Budget der Freie und Hansestadt finanziert wurden; hinzu kamen noch zeitwillig von dritter Seite bezahlte Kräfte für besondere Projekte.[17] Unter den wissenschaftlichen Mitarbeitern finden sich eine Reihe später recht bekannt gewordener Persönlichkeiten. Leuchtstern (neben Albrecht Mendelssohn Bartholdy) war der Historiker und Sozialwissenschaftler Alfred Vagts, der (verheiratet mit der Tochter des bekannten US-Historikers Charles Beard) 1932 endgültig in die USA emigrierte. Aus den Assistenten der ersten Jahre erwähnenswert sind Theodor Haubach und Hans von Dohnanyi, beide als Mitglieder des Widerstands noch 1945 hingerichtet. Unter den Assistenten der späteren Jahre ragen heraus der Politikwissenschaftler Siegfried Landshut, nach 1945 der erste Ordinarius der Politikwissenschaft in Hamburg, sowie der Verwaltungswissenschaftler Fritz Morstein Marx.[18] Dem recht großen Personalbestand entsprach ein recht umfangreiches Bündel an Aufgaben. Das Institut für Auswärtige Politik baute recht schnell, weitgehend finanziert aus privaten Spenden, eine umfangreiche Spezialbibliothek zu Fragen der internationalen Politik auf. Daneben wurde als aktuelles Arbeitsinstrument ein Zeitungsausschnitt-Archiv geführt. Erhebliche Arbeitskraft wurde durch die (z.T. im Auftrag des Auswärtigen Amtes erarbeiteten) Dokumentationen und Editionen zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs und zur Geschichte des Versailler Vertrages gebunden, aber auch durch eine Reihe von Handbuchprojekten im Bereich der entstehenden Wissenschaft der Politik.[19] Das Institut veröffentlichte eine eigene Zeitschrift, die „Europäischen Gespräche“, und organisierte regelmäßig Vortragsveranstaltungen. Zudem entfaltete Albrecht Mendelssohn Bartholdy eine rege Vortragstätigkeit im Ausland, die ihn nicht nur in fast alle Hauptstädte Europas, sondern mehrfach auch in die USA führte – dort erhielt er Ehrendoktorwürden der Harvard University ebenso wie der University of Chicago.[20]
Besondere Erwähnung verdient Magdalena Schoch, die Mendelssohn Bartholdy 1920 als junge Assistentin aus Würzburg mitgebracht hatte.[21] Magdalena Schoch arbeitete nicht nur engagiert im Institut für Auswärtige Politik mit, sondern war zugleich als Lehrstuhlassistentin am Seminar für Auslandsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht tätig, wo sie den Binnenbetrieb des Seminars organisierte und ab den späten zwanziger Jahren auch eigenständig Vorlesungen im Auslandsrecht und im Internationalen Privatrecht übernahm. Noch Anfang 1933 wurde sie unter Betreuung von Albrecht Mendelssohn Bartholdy mit einer Arbeit über “Prozessanspruch und Beweis im Licht des internationalen Rechts“ habilitiert und wurde die erste juristische Privatdozentin in Deutschland.[22] Trotz aller Anfechtungen hielt sie ihrem Lehrer die Treue, auch nach dessen Entfernung aus dem Dienst Ende 1933. Für einige Jahre hielt sie den Betrieb des Seminars für Auslandsrecht und Internationales Privat- und Prozessrecht aufrecht; doch nach zunehmender Frustration über die Haltung der Kollegen emigrierte sie 1937 in die USA.[23]
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Institut für Auswärtige Politik sich innerhalb weniger Jahre als anerkanntes Zentrum interdisziplinärer Forschung zu Fragen der internationalen Politik etabliert hatte. Unter seinen Mitarbeitern waren Juristen, Historiker, Ökonomen, Philosophen und Philologen (heute würde man sagen: Spezialisten der ´Area Studies´). Getragen von einem liberalen, kosmopolitischen Geist, offen für die Welt und eng vernetzt mit vergleichbaren Institutionen im Ausland, atmete das Institut den Geist der friedensorientierten, auf Verständigung bedachten Außenpolitik der Weimarer Republik, unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Kritik am Versailler ‘Diktatfrieden’. Es fungierte als zentrales wissenschaftliches Forum für Debatten über Fragen internationaler Politik, unter Einschluss der Ideen eines Völkerrechts neuen Typs, im Sinne einer Vergemeinschaftung der Staaten in einem Gefüge übergreifender ´internationaler Organisation´; zugleich war es auch wissenschaftliches Aushängeschild einer modernen deutschen Außenpolitik, in bewusster Einbettung in das neue Institutionensystem der Völkerbundsordnung.
Albrecht Mendelssohn Bartholdy wurde 1933 von den Nationalsozialisten seines Lehrstuhls enthoben und trat dann auch am 8. März 1934 als Leiter des Instituts für Auswärtige Politik zurück und folgte einer Einladung, als Fellow an das Balliol College nach Oxford zu gehen.[24] Nur zwei Jahre später, am 26. November 1936, starb er in Oxford.
Mit der Demission von Albrecht Mendelssohn Bartholdy als Institutsleiter im März 1934 und einige Monate später auch von Ernst Delaquis als stellvertretendem Institutsleiter hatte sich die zunächst im Außenpolitischen Amt der NSDAP erwogene Auflösung des Instituts für Auswärtige Politik erledigt. Das Institut galt den neuen Herren als Brutstätte republikanischer Gesinnung, als Hort einer „westlichen, pazifistischen, kosmopolitischen Propaganda“.[25] Zum kommissarischen Leiter bestellt wurde der neue, dezidiert nationalsozialistische Rektor der Universität Adolf Rein.[26] Ein Umzug nach Berlin und die Angliederung an das (neue) Deutsche Institut für Außenpolitische Forschung unter Leitung des nationalsozialistischen Juristen Friedrich Berber fand 1937 statt. Nach Kriegsende gelang es, Bibliothek und Archiv des Instituts wieder nach Hamburg zu holen.[27]
[1] Vgl. Gisela Gantzel-Kress. Das Institut für Auswärtige Politik 1923-1933. Das erste politikwissenschaftliche Institut in Deutschland und das dritte auf der Welt zur Erforschung internationaler Beziehungen und Friedensbedingungen: Interessen, Hoffnungen, Realitäten, Illusionen, in: Kolonialrechtswissenschaft, Kriegsursachenforschung, Internationale Angelegenheiten, hrsg. Von Klaus-Jürgen Gantzel, Baden-Baden 1983, S. 21-88, hier: S. 25-32.
[2] Vgl. Gantzel Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 32.
[3] Vgl. zur Biographie von Albrecht Mendelssohn Bartholdy die Skizzen von Rainer Nicolaysen, Albrecht Mendelssohn Bartholdy (1874-1936), in: 100 Jahre Hauptgebäude der Univcersität Hamburg: Reden zur Festveranstaltung am 13. Mai 2011, hrsg. Von Rainer Nicolaysen, Hamburg 2012, S.65-72; Alfred Vagts, Albrecht Mendelssohn Bartholdy: ein Lebensbild, in: Mendelssohn-Studien: Beiträge zur neueren deutschen Kulturgeschichte, Bd. 3, Hannover 1979, S. 201-225; Fritz Morstein Marx, Albrecht Mendelssohn Bartholdy, in: Lebensbilder hamburgischer Rechtslehrer, Hamburg 1969, S. 53-59.
[4] Vgl. dazu nur Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 34-37 und Rainer Biskup, Staatsrechtslehrer zwischen Republik und Diktatur: Rudolf Laun (1882-1975), Hamburg 2010, S. 53-55.
[5] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 43-65.
[6] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 38, sowie Hermann Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda: Das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und die deutsche Völkerrechtsdoktrin in den Jahren 1933 bis 1945, in: Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht, hrsg. von Klaus-Jürgen Gantzel, Berlin/Hamburg 1986, S. 185-423, dort S. 194..
[7] Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 39; vgl auch aus historischer Perspektive zur Kriegsschulddebatte Berndt-Jürgen Wendt, Über den geschichtswissenschaftlichen Umgang mit der Kriegsschuldfrage, in: Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht, hrsg. von Klaus-Jürgen Gantzel, Berlin/Hamburg 1986, S. 1-63..
[8] Vgl. zu den Schwierigkeiten der Versailler Verhandlungen jüngst Michael S. Neiberg, The Treaty of Versailles: A Concise History, New York 2017; S. 35-68, ferner Manfred F. Boemeke (ed.), The Treaty of Versailles: A Reassessment after 75 Years, New York 1998, dort insbes. 37-68
[9] Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 39.
[10] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 41 f.
[11] Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S.43.
[12] Vgl. zum Gründungsbeschluss Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 43 f. sowie Hermann Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda: Das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und die deutsche Völkerrechtsdoktrin in den Jahren 1933 bis 1945, in: Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht, hrsg. von Klaus-Jürgen Gantzel, Berlin/Hamburg 1986, S. 185-423, S. 196 f.
[13] Vgl. zur Finanzierung und Personalentwicklung des Instituts Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 57-65.
[14] Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 53-55.
[15] Ebda., S. 55 sowie Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 196 f..
[16] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 56-57, sowie Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 213-216.
[17] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 64, sowie Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 198-201.
[18] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 62-64, sowie Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 203-211.
[19] Vgl. zur Tätigkeit des Instituts Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 66-74.
[20] Ebda., S. 73, sowie Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 212..
[21] Vgl. zur Biographie von Magdalene Schoch vor allem Rainer Nicolaysen, Über das couragierte Leben von Magdalene Schoch, in: Zum Gedenken an Magdalene Schoch (1897-1987), hrsg. von Eckart Krause und Rainer Nicolaysen, Hamburg 2008, S. 43-62; vgl. ferner Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 212 f.
[22] Vgl. zu ihrem wissenschaftlichen Oeuvre und insbes. zum Stellenwert ihrer Habilitationsschrift Stefan Oeter, Magdalene Schoch und die Hamburger Universität – eine (ungewöhnliche) Wissenschaftskarriere der 1920er und 1930er Jahre, in: Zum Gedenken an Magdalene Schoch (1897-1987), hrsg. von Eckart Krause und Rainer Nicolaysen, Hamburg 2008, S.23-42, dort insbes. S. 31-34.
[23] Vgl. Nicolaysen, Über das couragierte Leben von Magdalene Schoch (wie Fn. 26), S. 52-56.
[24] Vgl. Gantzel-Kress, Das Institut für Auswärtige Politik (wie Fn. 1), S. 65.
[25] So im Juli 1933 der neue Hochschulreferent Adolf Rein in einem Brief an Staatsekretär Ahrens – vgl. Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 246.
[26] Vgl. Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 11), S. 250-255, sowie Carl H. Paußmeyer, Die Grundlagen nationalsozialistischer Völkerrechtstheorie als ideologischer Rahmen für die Geschichte des Instituts für Auswärtige Politik 1933-1045, in: Kolonialrechtswissenschaft, Kriegsursachenforschung, Internationale Angelegenheiten, hrsg. Von Klaus-Jürgen Gantzel, Baden-Baden 1983, S. 115-158, dort S. 144 f.; vgl. auch zum hochschulpolitischen Programm und zur Rolle von Adolf Rein in der Gleichschaltung der Universität Weber, Rechtswissenschaft im Dienst der NS-Propaganda (wie Fn. 12), S. 224-240.
[27] Ebda., S. 423.