Sebastian Huhnholz über Andreas Anter, Max Webers Theorie des modernen Staates (1993)

Andreas Anters einflussreiche Hamburger Dissertation von 1993 liegt inzwischen in dritter, aktualisierter Auflage auf Deutsch und unter dem Titel Max Weber’s Theory of the Modern State. Origins, Structure, and Significance. Basingstoke/New York: Palgrave Macmillan 2014 auf Englisch vor. Nach seiner Promotion war Anter Lektor bei Rowohlt und Programmleiter bei Reclam, bevor er in Leipzig seine Habilitationsschrift einrichte. Anter ist seit 2013 Professor für politische Bildung an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt.

Sebastian Huhnholz, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrbereichs Politische Ideengeschichte und Theorien der Politik an der Leibniz-Universität Hannover, studierte an der Humboldt-Universität Sozialwissenschaften, promovierte an der LMU München und lebt in Hamburg. Seine Studie „Dschihadistische Raumpraxis“ erschien als Band 12 von Michael Th. Grevens Reihe „Politische Theorie“.


Im Jahr 1993 legt Andreas Anter der Hamburger Universität eine später unter dem Titel „Max Webers Theorie des modernen Staates. Herkunft, Struktur und Bedeutung“ veröffentlichte Doktorarbeit vor, deren Einfluss sich schon daran zeigt, dass sich ihre Problemstellung heute nicht mehr von allein erschließt. Ein Buch, das erfolgreich an der Erledigung der eigenen Problemstellung arbeitet, ist außeralltäglich.

Dieser ganz kontraintuitiv anmutende Erfolg kam wohl nicht ohne Absicht. Anter verstand es – was dem defensiven Typus Dissertation geschuldet sein mag –, einige Leistungen nicht allzu offen auszustellen. Fast übersehen werden etwa könnte, dass schon im Titel des Buchs von keiner Politischen Theorie des Staates die Rede ist, sondern nur von einer „Theorie“. Der Auftaktsatz der Arbeit kommt denn auch unverkennbar als spöttische Reprise von Carl Schmitts berühmter Fanfare zum „Begriff des Politischen“ daher. Hatte Schmitt behauptet, der Begriff des Staates setze einen Begriff des Politischen voraus, rüstet Anter lakonisch ab: „Eine Theorie des Staates setzt einen Begriff des Staates voraus.“

Dieser Auftakt ist der Takt. Weber, und mehr noch: der Umgang mit seinem Werk sollen versachlicht werden. Wenn da eine Melodie ist, die Webers Staatsverständnis zum Klingen bringt, dann soll sie, so ist Anters Auftakt zu verstehen, sich gefälligst aus den Texten Webers ergeben und nicht aus der Disharmonie, ja Kakophonie unzähliger Urteile und Vorurteile zu Weber und Webers Werk.

Und tatsächlich: Durch eine bisweilen stoisch archivierende Sammlung von Webers Positionen und Grundbegriffen entlang einer Reihe von durch Anter vorab thematisch geordneten Kategorien konnte durchaus nun der Eindruck entstehen, dass Weber bis dahin mehr benutzt und interpretiert als gelesen und studiert worden war. Die oftmals einseitige Fixierung auf Weber als einen soziologischen Klassiker des Staatsdenkens in der frühen Moderne konnte nun abgeräumt werden: Nicht nur schloss Anter, „Webers Staatstheorie“ sei „kein kohärentes oder in sich geschlossenes Ganzes und erst recht kein System“. Weber habe „nirgends großangelegte Konstruktionen entwickelt“, das „Fragmentarische seines Gesamtwerks“ schlage sich im „Fragmentarischen seiner Staatstheorie“ nieder. Überdies zeigte Anters „Versuch, die theoriegeschichtliche Herkunft“ von Webers „staatstheoretischen Positionen zu ermitteln“, dass diese Positionen „fast ausnahmslos aus der staatsrechtlichen, philosophischen und soziologischen Diskussion seiner Zeit erwachsen. Sie sind zumeist Ausdruck der herrschenden Meinung und weichen nur in wenigen Punkten von ihr ab.“[1]

So ziemlich alle staatsbezogenen Darstellungen Webers vom Gewaltmonopol über die Staatszweckfrage bis zur Bürokratiekritik, der Legitimitätskategorie und Webers Legalitätspräferenz – allesamt seien sie entnommen von Preuß und Jellinek, Gerber und Laband, Gottl und Treitschke usf. So habe Weber gerade keine universelle Soziologie des Staates verfasst, sondern einen Staatsbegriff konturiert, der den gewohnheitsmäßig konservativen Geist der deutschen Staatsrechtslehre verströmt. Goethes „Faust“-Worte vom vermeintlichen Zeitgeist, der in Wahrheit „der Herren eigener Geist“ sei, und Marx’ Diktum aus der „Deutschen Ideologie“, wonach die herrschenden Gedanken die Gedanken der Herrschaften und nur darum beherrschende Gedanken und also Zeitgeist seien – sie bestätigen sich in Webers Auffassung vom Staat, wie Anter sie uns decodiert.

Dass Weber – den gelehrten Gepflogenheiten seiner Zeit entsprechend – diese Herkunft und Quellen seiner Gedanken und Darlegungen bevorzugt verschleierte, ist freilich jederzeit offenkundig gewesen (jedoch zugleich dem Zuschnitt des enzyklopädischen Großprojekts „Grundriß der Sozialökonomik“ zuzuschreiben, in dem die posthum unter dem Titel „Wirtschaft und Gesellschaft“ zusammengeführten Schriften Webers erschienen). Das ist also nicht Anters Vorwurf. Bedeutender ist, dass der aus späterer Sicht bisweilen spröde Charme von Anters Arbeit ihrerzeit elektrisierte, weil erstmals in dieser Breite aufgezeigt wurde, dass Weber nicht nur keine zusammenhängende Staatstheorie hinterlassen hatte. Sondern es bezeugte auch die nun systematisch gruppierte Fülle seiner Abhandlungen und Einlassungen zu allerlei Staatlichkeitsbausteinen Webers keineswegs eindeutige Ansichten.

In der Zusammenschau vieler bis dahin schlagworthaft als ‚typisch‘ weberianisch markierter Aspekte – „Legitimität“, Werturteilslehre, die Kontingenzsemantik der „Chance“, „Verantwortungsethik“ u.v.a.m. – gab sich dank Anters Aufstellung zwar ein analytischer Werkzeugkasten zu erkennen, keineswegs aber eine ausgemachte „Theorie“, schon gar keine politische. Und wie nebenbei versenkte Anter auch noch das Rettungsboot der politikwissenschaftlichen Weber-Fans: Weber sei auch kein Ideengeschichtler. Das von ihm großspurig eingeforderte „Programm einer ideengeschichtlich fundierten Staatstheorie“ habe Weber „selbst nicht eingelöst, da er fast überhaupt keinen Bezug auf ideengeschichtliche Positionen nimmt und die Geschichte der Staatstheorien fast gänzlich aus seinen […] Fragmenten ausblendet.“[2] Deutlicher ging’s nicht. Doch so sehr diese Historisierung und augenscheinliche Relativierung von Webers als genial bis verwerflich geltenden Leistungen manche auch provozieren mochte: wenn nicht als reiner Wissenschaftler, so doch allemal für den neutraleren Wissenschaftsgebrauch war der Mann damit rehabilitiert.

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Anters Depolitisierung Webers für den politikwissenschaftlichen Gebrauch war seinerzeit denn auch nicht risikolos zu haben. Die für die Rezeption einer Dissertation ungewöhnliche Heftigkeit, Prominenz und Vielfalt der Rezensionen belegen das bis heute. Anters Schrift hatte ihre Hauptgegner selbst auch allenfalls undeutlich benannt. Es waren Johannes Winckelmann zum einen und, in ungleich produktiverer Weise, Wilhelm Hennis zum anderen. Unter dem Eindruck des Freiburger Studiums bei Hennis und anderen war Anter nach eigenem Bekunden überhaupt erst zur Auseinandersetzung mit Webers politikwissenschaftlicher Bedeutung motiviert worden. Und unter dem Eindruck des Webers politisches Werk entstellenden Zugriffs Winckelmanns dürfte Anters Absicht gereift sein, eine Gesamtdarstellung von „Webers Theorie des modernen Staates“ wagen zu müssen.

Es zählt zu den Seltsamkeiten des deutschen Gelehrtenbetriebs zwischen Vormärz und junger Bonner Republik, dass Herausgeber und Kommentatoren klassisch gewordener Autoren ihr Material eigenwillig arrangierten. Originaltexte wurden dabei nach Gutdünken sortiert und umgruppiert, arrangiert oder gar verworfen. Die Texte von Karl Marx sind so ein Fall. Max Weber ist ein anderer. Als betont im Hintergrund wirkender Herausgeber der unter dem Titel „Wirtschaft und Gesellschaft“ kompilierten früheren Standardfassung von Webers nachgelassenem Hauptwerk hatte vor allem besagter Johannes Winckelmann sich und dem lesenden Publikum der jungen Bonner Republik einen ganz eigenen Weber kreiert. Denn Winckelmann war besonders mit den noch von Webers Witwe Marianne eilig zusammengestellten Fassungen von „Wirtschaft und Gesellschaft“ unzufrieden, glaubte er doch, einen höheren Plan in den unzähligen Notizen des 1920 plötzlich verstorbenen Max Weber zu entdecken.

So identifizierte Winckelmann nicht nur allerlei vermeintliche Lücken im – wohlgemerkt: von Weber so gar nicht verfassten – Konvolut von „Wirtschaft und Gesellschaft“. Winckelmann fühlte sich obendrein berufen, diese Flanken zu schließen und wurde dabei tatkräftig vom nationalsozialistisch kompromittierten Plettenberger Privatier Carl Schmitt unterstützt.[3] Aus passend anmutenden Versatzstücken anderer Texte montierte Winckelmann sodann gar eine ganze „Staatssoziologie“. Dafür wurden u.a. Fragmente des berühmten Vortrags „Politik als Beruf“ herangezogen, ein nachgelassenes Manuskript über „drei reine Typen der legitimen Herrschaft“ und anderes fragwürdig „Rekonstruiertes“ mehr. Die so zusammengeschusterte Auswahl wurde zeitweilig dann einer von Winckelmann praktischerweise gleich selbst besorgten Edition von „Wirtschaft und Gesellschaft“ beigegeben mit dem Ziel, das angebliche „Opus Posthumum“[4] Webers nicht nur zu komplettieren, sondern sogar zu finalisieren.[5] Damit war die Behauptung in der Welt, es existiere eine einheitliche Staatstheorie Webers.

Was daran schädlich war und was nützlich, sei hier dahingestellt. Winckelmanns intentionales Arrangement von Webers Schriften zu einem griffigen Quasi-Buch stärkte den Klassikerstatus Webers jedenfalls ungemein. Von Jürgen Habermas bis Wolfgang Mommsen war an Weber nicht mehr vorbeizukommen. Schräge Teilübersetzungen ins Englische folgten und beförderten eine zunächst anglophone Internationalisierung von Weber Studies, deren phantastische Befunde Max Weber selbst vermutlich erstaunt hätten.[6] Und es war nicht zuletzt die dabei zutage tretende Rezeptionsbeliebigkeit, die zum gewaltigen, bis heute unvollendeten Langzeitvorhaben der kritischen Max-Weber-Gesamtausgabe führte.

Doch provozierte all diese editorisch nachgerade mitverschuldete Auslegungsvielfalt politikwissenschaftlichen Widerspruch. Insbesondere der zunächst nach Hannover, dann nach Hamburg berufene und schließlich in Freiburg wirkende Wilhelm Hennis stritt vehement für einen Max Weber ‚aus einem Guss‘, einen Weber, der gerade deshalb nicht im lehrbuchhaften „Wirtschaft und Gesellschaft“ Winckelmanns zu finden sei.[7] Der bekennende Anhänger einer „politischen Wissenschaft“ Hennis ließ es sich dabei nicht nehmen, den Juristen, Historiker, Ökonomen und Soziologen Weber gleich ganz für die Politologie zu vereinnahmen. So wie Winckelmann Weber in einem „Buch“ verdichten wollte, meinte Hennis, Weber auf eine „Fragestellung“ festlegen zu können. Bemühte Winckelmann für sein Vorhaben immerhin noch Webers Texte, wurde Hennis kurzerhand apodiktisch, wenn sich Widersprüche auftaten.

Die 1993 an der Universität Hamburg vorgelegte, durch Udo Bermbach betreute Dissertation von Hennis’ Schüler Andreas Anter nun darf vor dem Hintergrund dieser bipolaren Konstellation gelesen werden: ein fiktives Weber-Buch auf der einen, ein fiktiver Politologe Weber auf der anderen Seite. Hier war eine Entscheidung fällig.

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Die Rezeptionsprobleme, denen sich Anters Entscheidung ausgesetzt sah, sind zwischenzeitlich beschwichtigt worden – nicht zuletzt eben dank der kritischen Gesamtausgabe von Webers Schriften und ihrer ungemein sorgfältigen Kontextualisierung. Der Weber der frühen 1990er Jahre ist nicht mehr der heute noch einmal komplexer vor uns liegende Autor. Die Art der Entscheidung indes, die Anters Buch 1993 wählte, ist einschlägig geblieben: Im Streit ums Ganze lässt Anter die Halbheit für sich sprechen – indem er alle Behauptungen über einen gleichwie ‚ganzen‘ Weber kurzerhand durch Gesamtdarstellung düpiert. Und die Gesamtdarstellung eben zeigt Ambivalenzen, Fragmentarisches, Kontingentes.

Ein bemerkenswerter Indikator ihrer Bedeutung ist zuletzt, dass Anters akademische Qualifikationsarbeit mittlerweile schon in dritter, nunmehr überarbeiteter Auflage vorliegt. Die jüngste Neuauflage aktualisiert sich moderat um den neueren Forschungsstand. Sie sortiert „erledigte Debatten“ aus,[8] berücksichtigt einstige Kritiken und verzichtet darum stellenweise auch auf die von früheren Rezensenten monierte „kecke polemische Grundierung“.[9]

Dabei ist es vermutlich der schieren Fülle des Informationsreichtums der Max-Weber-Gesamtausgabe zuzuschreiben, dass die Studie trotzdem nicht mehr grundsätzlich erweitert wurde. Ganz neue Kapitel wären zwar zur weiteren Komplettierung wünschbar, etwa eine Ergänzung von Webers Staatsbild um die von Anter lediglich gestreifte Bedeutung Nietzsches,[10] die systematische Berücksichtigung der Politischen Ökonomie des fiskalisch integrierten Staates[11] oder auch der mittlerweile identifizierte Einfluss von Webers Amerika-Erfahrungen auf seine Staats- und Gesellschaftstheorie, Erfahrungen ja immerhin, die ob ihrer deftig formulierenden Überführung in Webers berühmtesten Vortrag – „Politik als Beruf“ – deutsche Staatsgeschichte mitbeeinflusst haben.[12]

Zu fragen bliebe auch, warum Anter zwar die richtige Feststellung unterstreicht, die „agrarpolitischen Studien“ aus Webers Frühwerk könnten „gar nicht hoch genug bewertet werden“[13] – und es dabei belässt. Immerhin speisen sich aus Webers ‚Feld-Studien‘ (begonnen bei Weihnachtsgeschenken für den kleinen Max: Statistiken über römisch-republikanische Landverteilung; selbstredend dann die Habilitation über mittelalterliche Handelsgesellschaften; später, als Antithese zum Land, Webers Studien zur Stadt; und schließlich die enorme Enquete zur ostelbischen Landarbeiterschaft) sein Antike-Bild, seine etatistische Kapitalismustheorie und seine Fiskalsoziologie.

Doch vermutlich würde all dies ins Uferlose führen. Folgerichtig versagt sich Anter auch die Zuhilfenahme biographischer und kontextualistischer Deutungsmuster, die für die Weber-Forschung mittlerweile unverzichtbar geworden zu sein scheinen.[14] In einer Zeit wie unserer, die Max Weber zwar immerhin nicht mehr als einen Vorläufer des Nationalsozialismus denunziert, ihn dafür nun aber bevorzugt als sexuell gestörten und sozial devianten Berserker vorführt, ist die sachlich sammelnde und thematisch strukturierende Arbeit Anters von umso höherem systematischen und wissenschaftsgeschichtlichem Wert.


[1] Hier und im Folgenden stets nach der letzten Ausgabe, d.i. Andreas Anter: Max Webers Theorie des modernen Staates. Herkunft, Struktur und Bedeutung. Dritte, akt. u. überarb. Aufl., Berlin: Duncker & Humblot 2014, S. 236ff.

[2] Ebd., S. 112f.

[3] Dazu nun Stefan Breuer: Klassiker der Karlsruher Republik. Johannes Winckelmann etabliert nach 1945 Max Weber, in: Zeitschrift für Ideengeschichte, IX(2), 2015, S. 89-104.

[4] Johannes Winckelmann: Max Webers Opus Posthumum, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 105(2), 1949, S. 368-387.

[5] Die Ironie will es, dass Winckelmanns 1956 auch separat verlegte „Staatssoziologie“ Webers noch heute im selben Verlag wie Anters Dissertation verlegt wird und von der Erstauflage bis heute auf den letzten Seiten von Anters Werk verlagsseitige Reklame für Winckelmanns Konstruktion betrieben wird. Vgl. Max Weber: Staatssoziologie. Soziologie der rationalen Staatsanstalt und der modernen politischen Parteien und Parlamente. Mit einer Einführung und Erläuterungen hrsg. v. Johannes Winckelmann, 3. Aufl., Berlin: Duncker & Humblot 2011 (Orig. 1956; ergänzt 1966) bzw. die integrierte Fassung in: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, 5., rev. Aufl., besorgt von Johannes Winckelmann, Tübingen: Mohr Siebeck 1972, S. 815-870.

[6] Dazu Keith Tribe: Talcott Parsons als Übersetzer der „Soziologischen Grundbegriffe“ Max Webers, in: Klaus Lichteblau (Hrsg.): Max Webers ‚Grundbegriffe‘: Kategorien der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Forschung, Wiesbaden: VS 2006, S. 337-366; Edith Hanke: Max Weber weltweit. Eine Topographie der Übersetzungen, in: Berliner Journal für Soziologie, 24(4), 2014, S. 469-486.

[7] Stephan Schlak: Wilhelm Hennis. Szenen einer Ideengeschichte der Bundesrepublik, München: C.H. Beck 2008.

[8] Anter, Max Webers Theorie des modernen Staates, S. 5f.

[9] Reinhard Mehring, in: Jahrbuch Politisches Denken 1997, Berlin: Duncker und Humblot 1998, S. 181-184, 181.

[10] Dazu mittlerweile Karsten Fischer: „Verwilderte Selbsterhaltung“. Zivilisationstheoretische Kulturkritik bei Nietzsche, Freud, Weber und Adorno, Berlin: Akademie 1999.

[11] Ansätze und Verweise dazu bei Hinnerk Bruhns: Steuern und Staat bei Max Weber, in: Sebastian Huhnholz (Hrsg.): Fiskus – Verfassung – Freiheit. Politisches Denken der öffentlichen Finanzen von Hobbes bis heute, Baden-Baden: Nomos 2019, S. 233-251.

[12] Statt vieler siehe nur Claus Offe: Selbstbetrachtungen aus der Ferne. Tocqueville, Weber und Adorno in den Vereinigten Staaten, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2004; Lawrence A. Scaff: Max Weber in Amerika, Duncker & Humblot 2013.

[13] Anter, Max Webers Theorie des modernen Staates, S. 126.

[14] Die Vielfalt dessen sei nur über drei je gewichtige Biographien angedeutet: Dirk Kaesler: Max Weber. Preuße, Denker, Muttersohn. Eine Biographie, München: C.H. Beck 2014; Jürgen Kaube: Max Weber. Ein Leben zwischen den Epochen, Berlin: Rowohlt Berlin 2014; Joachim Radkau: Max Weber. Die Leidenschaft des Denkens. Überarb., akt., leicht gekürzte Ausg., München: dtv 2013.

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