Jonas Barchfeld über Internationale Politische Theorie in Hamburg. Eine Diskussion von Antje Wieners ‘Kontestation’ und Peter Niesens ‘konstituierender Macht’

Internationale Politische Theorie ist ein neues Querschnittsgebiet der Politikwissenschaft, das im Schnittpunkt von Internationalen Beziehungen, Politischer Theorie und Völkerrecht verortet ist. An der Universität Hamburg ist Internationale Politische Theorie einer von zwei möglichen Schwerpunkten des Master-Studiums in Politikwissenschaft (neben den Vergleichenden und Regionalstudien). Antje Wiener und Peter Niesen haben sich bereits früh an den Diskussionen über die Herausbildung der Subdisziplin beteiligt, vgl. das Schwerpunktheft der Zeitschrift für Internationale Beziehungen.

Jonas Barchfeld hat in Osnabrück einen BA in Politikwissenschaft erworben. Er studiert im MA Politikwissenschaft an der Universität Hamburg.


Während es deutschlandweit viele Möglichkeiten gibt, sich in einem Masterstudium mit Politischer Theorie oder Internationalen Beziehungen zu beschäftigen, stellt der Studienschwerpunkt Internationale Politische Theorie in Hamburg eine Besonderheit dar. Selten erfährt die, noch verhältnismäßig junge, politikwissenschaftliche Disziplin in der Lehre so viel Aufmerksamkeit wie hier. Prägend für diese Ausrichtung sind die Forschungsschwerpunkte von Antje Wiener als Professorin für Global Governance und Peter Niesen als Professor für Politische Theorie. Auf den ersten Blick ähnelt sich ihr Forschungsinteresse. Sie fragen, welche Praktiken in der Lage sind, legitimen gesellschaftlichen Wandel jenseits des Staates hervorzurufen und untersuchen transnationale Protestpraktiken. Diese augenscheinliche Übereinstimmung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihre Forschungsansätze grundlegend verschieden sind. Während Wiener für ihre Untersuchungen die Begriffe der reaktiven und proaktiven Kontestation bemüht, wendet sich Niesen in seinem gegenwärtigen DFG-Forschungsprojekt zusammen mit seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Markus Patberg den Begriffen der destituierenden und konstituierenden Macht zu. Die folgenden Absätze stellen heraus, worin sich diese Herangehensweisen unterscheiden und sollen damit die Schemen einer möglichen Debatte zwischen Wiener und Niesen umreißen. Dazu werden in einem ersten Schritt die Grundzüge beider Perspektiven skizziert, um darauf aufbauend die oben genannten Begriffspaare als Grundpfeiler einer solchen Debatte gegenüberzustellen.

Ausgangspositionen

Wiener versteht gesellschaftlichen Wandel vornehmlich als normativen Wandel. Dementsprechend hängt ihre Perspektive maßgeblich von ihrem Normverständnis ab. Normen weisen ihr zufolge eine doppelte Qualität auf: Während sie auf der einen Seite die soziale Realität strukturieren, seien sie auf der anderen Seite das Produkt sozialer Konstruktion (Wiener 2018, S. 28). Daraus ergibt sich, dass Normen ihre Bedeutung erst in der Ausübung und dem sich daran anschließenden Diskurs erhalten. Normen können dabei zwar über eine bestimmte Zeit in ihrer Bedeutung stabil sein, dennoch seien sie per definitionem immer umstritten (Wiener 2018, S. 14). Es schließt sich die Annahme an, dass zwar jede Tätigkeit normgenerativ sei, aber nicht jede Tätigkeit dasselbe Potential habe, normativen Wandel hervorzurufen. Dieses Potential hänge von der Handlungsfähigkeit der Akteurinnen und ihrem Zugang zu Praktiken der Normvalidierung ab (Wiener 2018, S. 82). Unter diesen Voraussetzungen streiten sich die Akteurinnen im globalen System um die Anerkennung ihres Normverständnisses. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen, denen Wiener in ihrem aktuellen Buch Contestation and Constitution of Norms in Global International Relations nachgeht: „Whose Practices Count?“ und „Whose Practices Ought to count?“ (Wiener 2018, S. 71). Insbesondere aus der zweiten Frage leitet sie das quod omnes tangit Prinzip ab. Dieses bedeutet, dass alle Akteurinnen, die von einer Norm betroffen sind, die Möglichkeit haben sollten, diese mitzugestalten (Wiener 2018, S. 66). Die dabei zugrunde liegende Idee ist, je mehr Betroffene an der Mitgestaltung einer Norm beteiligt sind, desto legitimer ist sie im Endeffekt. Durch die Gestaltungsbeteiligung werde die Norm angeeignet und das Ergebnis dementsprechend eher akzeptiert (Wiener 2018, S. 67). Mit dem Verfolgen des quod omnes tangit Prinzips versucht Wiener, der sich stellenden Problematik der globalen Diversität gerecht zu werden, indem jeder betroffenen Akteurin unabhängig von Herkunft, Status oder anderen Merkmalen ein Mitbestimmungsrecht zugesprochen wird. Für die spätere Abgrenzung zu Niesen muss an dieser Stelle auf eine der zentralen Schwierigkeiten dieses Prinzips aufmerksam gemacht werden: Sie besteht in der Frage, wie abschließend bestimmt werden kann, wer von einer konkreten Norm betroffen ist (Niesen et al. 2016, S. 168).

Die Praktik, die nun für die Gestaltung von Normen entscheidend ist, ist Wiener zufolge die der Kontestation. Das ergibt sich aus den drei von ihr angenommenen Normstadien: Konstitution, Kontestation und Re-Konstitution. Warum sie dabei zwischen reaktiver und proaktiver Kontestation unterscheidet, wird sich im weiteren Verlauf klären.

Wiener gegenüber vertritt Niesen nun eine andere Auffassung. Ohne sich direkt auf ihre Ausführungen zu beziehen, kritisiert er Begriffe wie Kontestation für die Analyse transnationalen Protests als unzureichend. Diese Kritik erschließt sich daraus, dass, ihm zufolge, die Rolle und Forderungen von Protestierenden mit solch einem Vokabular überwiegend nur defensiv gefasst werden könne. Soziale Bewegungen äußeren aber häufig explizit den Willen die Gesellschaft aktiv zu transformieren (Niesen 2019a, S. 2f.). Hiervon ausgehend untersuchen Niesen und Patberg, ob es mit dem Narrativ der konstituierenden Macht besser möglich ist, dieser Beobachtung gerecht zu werden.

Das von ihnen herangezogene Konzept der konstituierenden Macht hat eine lange Tradition und wurde in seiner ursprünglichen Form maßgeblich von Joseph Emmanuel Sieyes im Zuge der französischen Revolution geprägt. Dessen Kerngedanke ist, dass alle verfassunggebende Macht von den Bürgern[1] einer Nation ausgehe. Nur sie allein haben demnach das Recht, die Verfassung zu entwerfen, zu ändern und damit die Organisation ihres Staates zu bestimmen. Diese Auffassung drückt die Idee der Volkssouveränität aus. Protest und die Forderung nach gesellschaftlichem Wandel wird dabei durch eine Mitgliedschaft in der Bürgerschaft legitimiert und strebt das Ziel einer Verfassungsänderung an. Niesen und Patberg gehen in ihrer Arbeit zwar von diesem Ursprung aus, bleiben aber nicht dort stehen (Niesen 2019a, S. 5). Wie bereits erläutert, möchten sie nicht nationalen, sondern transnationalen Protest analysieren.

Reaktive Kontestation vs. Destituierende Macht

Der erste Begriff, der für Wieners Konzeption gesellschaftlichen bzw. normativen Wandels nun von Bedeutung ist, ist der der reaktiven Kontestation. Diese wird als „the objection to norms (i.e. expressed through protest, dissensus, deviation or neglect)” (Wiener 2018, S. 80) verstanden. Die Betroffenen, die sich der reaktiven Kontestation bedienen, artikulieren damit ihren Einspruch gegen die Auslegung einer bestimmten, existierenden Norm. Ihr Anspruch ist es, die Verletzung einer vorher akzeptierten Norm zu verurteilen. Wiener verdeutlicht, dass sich diese Form der Anfechtung auf eine reale Veränderung bezieht. Sie dreht sich um die Frage „what has changed?“ (Wiener 2018, S. 36, Hervorh. im Orig.).

An dieser Stelle kann Niesens Kontestationskritik gut nachvollzogen werden. Die Unterscheidung zwischen reaktiver und proaktiver Kontestation legt allerdings nahe, dass auch Wiener das transformative Potential der reaktiven Kontestation als begrenzt ansieht. Dennoch spielt sie in ihrem Denken eine zentrale Rolle: Die globale reaktive Anfechtung einer existierenden Norm stellt für sie den Ausgangspunkt ihrer Forschung dar. Eine solche Situation wird als globaler Normkonflikt beschrieben und markiere die Möglichkeit für einen Normwandel (Wiener 2018, S. 81). Dieser Normwandel ist allerdings von einem normativen Wandel zu unterscheiden: Während sich Normwandel auf die Normen an sich bezieht, meint normativer Wandel eine veränderte Bedeutung und Handhabung von Normen. Für letzteren bedürfe es der proaktiven Kontestation (Wiener 2018, S. 66). Bevor diese allerdings in Betracht gezogen wird, wird der Blick auf die Funktionsweise der destituierenden Macht geworfen.

Das Verhältnis von destituierender zu konstituierender Macht ähnelt dem Verhältnis von reaktiver und proaktiver Kontestation. Patberg stellt in einem neuen Artikel deutlich heraus, dass der volkssouveränitätsbasierte Begriff von destituierender Macht zwar hilfreich bei der Analyse europäischer Protestbewegungen sein kann, aber nicht ausreicht, um gesellschaftlichen Wandel zu begründen. Mit destituierender Macht ist dabei die Kraft des ‚Volks‘ gemeint, durch Opposition gegenüber bestehenden Institutionen und geltenden Verfassungsnormen konstitutionellen Wandel hervorzurufen (Patberg 2019, S. 83). Wie bei der reaktiven Kontestation geht es also zunächst um den Widerspruch gegen bestehende Verhältnisse. Im Vergleich zu Wiener sind die Möglichkeiten zum Widersprechen dabei weiter und enger zugleich gefasst: Weiter gefasst werden sie einerseits, indem sich die Protestierenden nicht auf eine spezielle Norm beziehen müssen und andererseits, dass sie ebenso wenig warten müssen bis eine Norm verletzt wird, um aktiv zu werden. Beide Punkte sind mit dem Bezug zum Prinzip der Volksouveränität zu begründen, nach dem die Mitglieder einer politischen Gemeinschaft in der Lage sind, ihre Verfassung selbst zu bestimmen. Durch diesen Rekurs wird allerdings auch deutlich, warum das Konzept der destituierenden Macht allein nicht ausreicht, um gesellschaftlichen Wandel hervorzurufen. Solange nicht der Anspruch erhoben wird, neue Konstitutionalisierungsprozesse aktiv anzutreiben, kann es zu keinem Wandel kommen. Für Patberg stößt die negativistische Logik der destituierenden Macht an dem Punkt an ihre Grenzen, an dem rechtsschaffende Ambitionen erhoben werden. In diesem Fall benötige es die erweiterte Perspektive der konstituierenden Macht (Patberg 2019, S. 95).

In der Betonung der konstitutionellen Dimension liegt die im Vergleich zu Wieners Konzeption enger gefasste Möglichkeit des Widersprechens. Wiener geht mit ihrem weitgefassten Normbegriff und dessen konstitutiven Bedeutung von breiter gefächerten Ursachen gesellschaftlichen Wandels aus, als es das Konzept der destituierenden Macht tut. Der Fokus auf die konstitutionelle Dimension wird mit einem bestimmten Verständnis der Verfassung begründet: Sie wird als Grundlage der liberalen Demokratie verstanden. Dementsprechend ergeben sich weitreichende gesellschaftliche Folgen durch Verfassungsänderungen. Die Plausibilität kann dieser Annahme nicht abgesprochen werden. Die Umstände und die Legitimität gesellschaftlichen Wandels können mit dieser engen Begriffsführung zwar präzise bestimmt werden, doch birgt sie ebenso die Gefahr, den Einfluss anderer Praktiken, die nicht auf die konstitutionelle Dimension ausgelegt sind, zu wenig zu berücksichtigen.

Die Logik und das zugeschriebene Potential von reaktiver Kontestation und destituierender Macht scheinen sich im Prinzip nur wenig zu unterscheiden, dennoch sind bereits an dieser Stelle zwei maßgebliche Konfliktlinien zu erkennen: Bei der ersten steht das Prinzip quod omnes tangit dem der Mitgliedschaftsbedingung gegenüber, das sich aus dem Bezug zur Volkssouveränität ableitet. Die zweite besteht in den unterschiedlich gefassten Einsatzmöglichkeiten und Objekten der Kritik. Da beide Seiten dem bis hierher noch nicht betrachteten Begriff, also der proaktiven Kontestation und der konstituierenden Macht, mehr transformative Kraft einräumen, werden beide Konflikte durch ihre Ausführung verdeutlicht.

Proaktive Kontestation vs. Konstituierende Macht

Während es bei der reaktiven Kontestation zunächst um das Widersprechen geht, drückt sich proaktive Kontestation „through critical engagement [with norms] that expressly targets normative change“ (Wiener 2018, S. 80) aus. Die transformative Kraft dieses ‚engagements‘ basiert auf Wieners Grundannahmen, dass Handlungen normgenerativ sind und Betroffene untereinander über die Anerkennung ihres Normverständnisses streiten. Die Wahrscheinlichkeit für normativen Wandel steige demnach mit dem Grad des Zugangs zu proaktiver Kontestation. Durch die Analyse proaktiver Kontestation werde es möglich vorher versteckte und sich neu entwickelnde Normen zu identifizieren, die die Bedeutung der reaktiv angefochtenen Normen verschieben und so normativen Wandel hervorrufen können (Wiener 2018, S. 89). Je mehr Betroffene Zugang zu dieser Praktik haben, desto höher ist die Legitimität der neuen normativen Struktur. Geschlossen wird dies aus dem Zusammenhang von Normgestaltung und Normaneignung.

Der Zugang zu proaktiver Kontestation hänge Wiener zufolge nun wiederum vom Zugang zu Praktiken der Normvalidierung ab. Dabei unterscheidet sie drei Ebenen: Formal, sozial und kulturell. Formale Normvalidierung meint die Bedeutungsbestätigung durch offizielle Dokumente und Gesetze und werde dementsprechend in der Regel von staatlichen bzw. supra-staatlichen Akteurinnen ausgeführt. Die soziale Dimension bezieht sich auf die Bestätigung durch das Verhalten von gesellschaftlichen Gruppen, und die kulturelle Ebene nimmt die individuelle Bestätigung vor dem Hintergrund persönlicher Erwartungshorizonte und Prägungen in den Fokus (Wiener 2018, S. 43). Alle drei Ebenen sind für die Gestaltung und Handhabung einer Norm von Bedeutung und somit als Grundlage für gesellschaftlichen Wandel zu verstehen. Darüber hinaus ermöglicht es diese Differenzierung, Kontestationspraktiken als transformativ zu begreifen. Gesellschaftlicher Wandel wird in diesem Fall durch den breit angelegten Praxisbegriff erklärt, der vor allem auch alltägliche Handlungen als bedeutend erfasst. Im Vergleich zum Konzept der konstituierenden Macht spielt hier nicht nur die konstitutionelle Dimension eine Rolle. Nach dem quod omnes tangit Prinzip sollten alle Betroffenen Zugang zu allen drei Ebenen der Normvalidierung haben. Wiener erkennt jedoch an, dass die Realität anders aussieht. Zum Tragen kommt diese Einsicht in ihrem Konzept der nachhaltigen Normativität, das hier allerdings nicht weiter ausgeführt werden soll, da es für den hier angestrebten Vergleich nicht ausschlaggebend ist.

Festzuhalten ist, dass legitimer, gesellschaftlicher Wandel bei Wiener vom Zugang zu proaktiver Kontestation abhängt, da diese in der Lage sei, das Verständnis einer bestimmten Norm auf globaler Ebene zu beeinflussen. Kontestiert wird immer eine bestimmte Norm, deren Auslegung von der Validierung abhängig ist. Im Verlauf dieser Kontestation können sich neue Normen herausbilden, die die Handhabung von bestehenden Normen verschieben.

Wie unterscheidet sich nun der Ansatz von Niesen und Patberg? Wie bereits ausgeführt, schließen sie an die Traditionslinie der konstituierenden Macht an, die ihren Ursprung in der Französischen Revolution hat. Über dieses Konzept schreibt Niesen: „One asset of the language of constituent power is that claiming it gives protest a cause, a subject, a justification and an agenda” (Niesen 2019a, S. 5). Der Grund wird in dem Protest gegen nicht gerechtfertigte Herrschaft gesehen, das Subjekt, wie oben ausgeführt, in den Bürgern einer Nation, deren Bürgerstatus dabei die demokratische Legitimation, also die Rechtfertigung, liefert und die Agenda besteht im Anstreben einer Verfassungsänderung. Das Konzept der konstituierenden Macht bettet den Protest somit in einen strukturierten Rahmen ein, mit dem die Forderung gesellschaftlichen Wandels legitimiert werden kann. Nun stellt sich die Frage, wie Niesen das Konzept für die Analyse transnationaler Prozesse operationalisiert.

Im Wesentlichen schlägt er zwei zentrale Änderungen vor. Die erste Änderung besteht darin, nicht mehr von einem vorherbestimmten konstituierenden Subjekt auszugehen. Geschlossen wird dies daraus, dass sich das konstituierende Subjekt in transnationalen Kontexten erst im Verlauf des konstitutionalisierenden Prozesses selbst herausstelle. Dieser Ansatz wird von ihm als „bootstrapping“ (Niesen 2019b, S. 39) bezeichnet. Der Ort, an dem die konstituierende Macht im Endeffekt angesiedelt ist, wird dabei rekonstruktiv bestimmt und hängt von „the best available interpetation of an existing transnational polity“ (Niesen 2019a, S. 8) ab. Das Verfolgen dieser Methodik bedeutet allerdings nicht, dass Niesen sich von der für die konstituierende Macht typischen Mitgliedschaftsbedingung verabschiedet (Niesen 2019a, S. 8). Nur worin diese Mitgliedschaft besteht, ist nicht im Voraus zu bestimmen. Auf diese Weise umgeht Niesen die Schwierigkeit, die sich Wieners Ansatz dagegen stellt: Vollständig zu bestimmen, wer von etwas betroffen ist und damit das Recht hat mitzuentscheiden. Ihm ist es so möglich, nicht mehr auf die Frage nach der Trägerin, sondern der Praxis und dem Effekt konstituierender Macht zu fokussieren (Niesen 2019b, S. 39).

Die zweite Anpassung unterstützt diesen neuen Fokus. Sie sieht vor, nicht mehr direkt vom Ausüben konstituierender Macht auszugehen, sondern zwischen Artikulation, Aktivierung und Ausübung zu differenzieren. Für die hier angestellten Überlegungen ist die zentrale Unterscheidung die zwischen Artikulation und Ausübung. Niesen beschreibt diese wie folgt: „Articulation of constituent power means adopting a communicative role within a larger democratic process, while exercising it means claiming authority in attempting to bring about a fundamental change in the law” (Niesen 2019b, S. 41, Hervorh. im Orig.). Auf diese Weise können auch Personengruppen, die keinen gesicherten Anspruch auf das Mitgestalten der Verfassung, im Sinne der konstituierenden Macht, haben, ihre Aktion durch den Bezug auf das Narrativ der konstituierenden Macht fürs Erste legitimieren (Niesen 2019b, S. 44).

Anhand dieser Anpassung des traditionellen Konzepts wird das von Niesen verfolgte Ziel deutlich. Er möchte das transformatorische Vokabular der konstituierenden Macht für die Analyse transnationalen Protests nutzbarmachen. Den Grund liefert die Beobachtung, dass soziale Bewegungen häufig breite transformative Ansprüche formulieren. Indem er dabei weder das konstituierende Subjekt festlegt noch die zwingende Ausführung vorschreibt, kann der appellierende Charakter transnationalen Protestes in den Vordergrund gestellt werden (Niesen 2019a, S. 8). Mit Niesens Framework besteht kein Zwang, konstituierende Macht auszuüben, aber sie kann von Protestierenden jederzeit beansprucht werden, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und so konstitutionellen Wandel anzutreiben. Die geforderten Änderungen können dabei von Anpassungen einzelner Gesetze bis hin zu fundamentalen institutionellen Umstrukturierungen reichen.

Zusammenfassung

Wie lassen sich nun die aufgezeigten Punkte zusammenfassen? Zwei Konfliktlinien wurden in den vorherigen Absätzen als entscheidend herausgestellt: die erste betrifft die methodische Herangehensweise. Während Wiener sich auf das quod omnes tangit Prinzip bezieht, lehnen Niesen und Patberg ihre Untersuchungen an das der Volkssouveränität und der damit verbundenen Mitgliedschaftsbedingung an. Wiener gelingt es so besser, die globale Diversität in Sicht zu nehmen. Sie steht mit ihrem Ansatz aber zugleich vor der Schwierigkeit, abschließend zu bestimmen, wer von einer Norm betroffen ist. Niesen und Patberg liefern mit ihrem Ansatz eine mögliche Antwort auf dieses Problem. Mit ihrer rekonstruktiven Methode können die konstituierenden Akteurinnen im Verlauf des transformativen Prozesses genauer bestimmt werden.

Die zweite Konfliktlinie besteht in den unterschiedlichen Auffassungen davon, wann Kritik möglich ist und auf was sie abzielen kann. Wiener nimmt in ihrer Forschung stets die reaktive Kontestation als Ausgangspunkt. Davon ausgehend wird analysiert, ob die betroffene Norm auch proaktiv angefochten wird. Impliziert wird so, dass sich transformative Absichten zunächst nur aus einer Bezugnahme auf bereits geltende Normen entwickeln können. Auf diese Weise wird wenig Raum für die Möglichkeit umfangreicherer Veränderungen eingeräumt. Dieser Punkt wird weiter verstärkt, indem sich die Kontestation immer auf eine bestimmte Norm beziehen muss. Mit diesem Framework scheint es allerdings schwierig, die häufig komplexen und weitreichenden Forderungen sozialer Bewegungen angemessen in den Blick zu nehmen. Entgegen dieser Einschränkungen liegt eine Stärke von Wieners Ansatz darin, von breiten Ursachen gesellschaftlichen Wandels auszugehen. Dies wird in ihrer dreidimensionalen Konzeption von Normvalidierung deutlich, mit der auch die Bedeutung alltäglicher Handlungen für gesellschaftlichen Wandel erfasst werden kann.

Niesen und Patberg sind mit ihrem Ansatz genau in den Punkten stark, in denen Wieners Ansatz vor Schwierigkeiten steht. In ihrem Konzept sind die Akteurinnen nicht darauf angewiesen, zunächst auf eine Verletzung von bereits akzeptierten Normen zu warten, um transformative Absichten zu artikulieren. Ebenso wenig müssen sie sich auf eine bestimmte Norm beziehen, sie können ihre Absichten weiter fassen und so auch grundlegenden Wandel fordern. Der Grund hierfür kann in der Bezugnahme auf die Volkssouveränität gesehen werden, wonach die Mitgliedschaft in einer politischen Gemeinschaft, den legitimen Anspruch garantiert, transformative Konstitutionalisierungsprozesse anzustoßen.

Der Fokus auf die konstitutionelle Dimension als Grundlage gesellschaftlichen Wandels besitzt zwar eine nicht von der Hand zu weisende Plausibilität, doch offenbart er im Vergleich zu Wiener eine Schwäche des Ansatzes. Die Grundlagen und die Legitimität gesellschaftlichen Wandels können so zwar präzise bestimmt werden, aber Praktiken und Bewegungen, die nicht auf dieser konstitutionellen Ebene operieren, können nicht angemessen in den Blick genommen werden. Die 15M- oder die Occupy-Bewegung stellen Beispiele für solche Bewegungen dar.

Abschließend ist festzuhalten, dass die beiden Konfliktlinien den Vergleich zwischen Wiener und Niesen nicht erschöpfen. Dennoch kann mit ihnen der Ausgangspunkt für eine Debatte skizziert werden, die viele entscheidende Fragen der Internationalen Politischen Theorie beinhalten würde und dabei die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieser Fragen herausstellen könnte. Vielleicht können die hier angestellten Überlegungen vor diesem Hintergrund einen letzten Anreiz dafür liefern, die Debatte real auszutragen.


Literatur

Niesen, Peter (2019a): Introduction: Resistance, disobedience or constituent power? Emerging narratives of transnational protest. In: Journal of International Political Theory 15 (1), S. 2–10.

Niesen, Peter (2019b): Reframing civil disobedience: Constituent power as a language of transnational protest. In: Journal of International Political Theory 15 (1), S. 31–48.

Niesen, Peter; Ahlhaus, Svenja; Patberg, Markus (2016): Konstituierende Autorität. Ein Grundbegriff für die Internationale Politische Theorie. In: Zeitschrift für Politische Theorie 6 (2), S. 159–172.

Patberg, Markus (2019): Destituent power in the European Union: On the limits of a negativistic logic of constitutional politics. In: Journal of International Political Theory 15 (1), S. 82–99.

Wiener, Antje (2018): Contestation and Constitution of Norms in Global International Relations. Cambridge u.a.: Cambridge University Press.


[1] In der ursprünglichen Form kann nur von Bürgern gesprochen werden.

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