Marx dachte, der Kapitalismus sei ungerecht, aber er wusste nicht, dass er das dachte. David Müller und Peter Niesen über Ralf Dahrendorfs Hamburger Dissertation

Ralf Dahrendorf (1929-2009) promovierte 1952 an der Universität Hamburg mit einer Studie zu Marx‘ Gerechtigkeitsbegriff. Eine zweite Dissertation fertigte er kurze Zeit später bei T.H. Marshall an der London School of Economics (LSE) über Unskilled Labour in British Industry an. Nach Aufenthalten am Institut für Sozialforschung in Frankfurt und an der Universität Saarbrücken lehrte er von 1958 bis 1960 Soziologie an der Akademie für Gemeinwirtschaft in Hamburg. Später war er Mitglied der Europäischen Kommission, Direktor der LSE und Rektor des St Antony’s College Oxford sowie Mitglied des deutschen Bundestags und des britischen House of Lords.

David Müller studiert, Peter Niesen lehrt Politikwissenschaft an der Universität Hamburg.


Ralf Dahrendorfs Immatrikulationskarte – darauf zu sehen u.a. sein Geburtsdatum und seine Konfession (‚Dissident‘), außerdem sein Studienfach Literaturwissenschaft und sein Berufsziel ‚Schriftsteller u/oder Lehrtätigkeit‘ – Quelle: Universitätsarchiv Hamburg

1952, nach fünf Jahren Philosophiestudium, reicht der zweiundzwanzigjährige Ralf Dahrendorf seine Dissertation Der Begriff des Gerechten im Denken von Karl Marx an der Universität Hamburg ein. Die Arbeit enthält zwei kontradiktorische Teile. Der erste Teil weist nach, dass der Idee der Gerechtigkeit bei Marx keinerlei normative Bedeutung zukommt, handle es sich doch bei ihr nur um die avancierte Selbstreflexion jeder Gesellschaft, also auch der bürgerlichen Gesellschaft, in der jeder und jedem das zuteilwerde, was sie oder er verdiene. Dies folge aus Marx‘ Ableitung aller Gerechtigkeitsideale aus den zeitbedingten ökonomischen Verhältnissen. So weit, so konventionell. Im zweiten, heterodoxen Teil der Arbeit jedoch beansprucht Dahrendorf, dass Marx neben diesem relativen Verständnis von Gerechtigkeit als bloßem Reflex veränderlicher Produktionsbedingungen auch über ein absolutes, normatives Verständnis von Gerechtigkeit verfügte. Der Inhalt dieser Vorstellung absoluter und umfassender Gerechtigkeit liege in einer Idee menschlicher Freiheit, die als universelle Entwicklung der Anlagen und Fähigkeiten aller zu verstehen sei.

Dahrendorfs Dissertation wurde von den Gutachtern Josef König und Siegfried Landshut als „ausgezeichnet“ (opus eximium) bewertet und ein Jahr später als Monographie veröffentlicht.[1] Für diese „[a]n vielen Stellen verändert[e] und zum größeren Teil neu geschrieben[e]“ Buchpublikation (8) ergänzte Dahrendorf den Text um eine persönlich-politische Vorbemerkung „zur Absicht der Arbeit“ und warf ein vergleichendes Kapitel über die linkshegelianischen Vorläufer von Marx hinaus. Aus dem titelgebenden „Begriff des Gerechten …“ wurde Die Idee des Gerechten im Denken von Karl Marx, was keinen Neuaufbruch signalisiert, weil Dahrendorf die Redeweise vom Ideal, Prinzip, Begriff und der Idee des Gerechten in der Arbeit ohnehin austauschbar verwendet (16).

Während der Philosoph Josef König als Betreuer der Arbeit fungierte, fand Dahrendorf im jüngst berufenen Politikwissenschaftler Siegfried Landshut einen für die normativen Gehalte von Marx‘ Werk bereits sensibilisierten Zweitgutachter. Landshut hatte sich in der Einleitung zu seiner und J. P. Mayers berühmten Ausgabe der Marxschen Frühschriften, die erstmals die 1844er Manuskripte zu „Nationalökonomie und Philosophie“ enthielt, bereits deutlich gegen eine objektivistische, vorgeblich deskriptive Lektüre der Marxschen Geschichtsauffassung ausgesprochen. Er hatte vielmehr mit der Entfremdungsproblematik bereits ein normatives Thema als geheimes Zentrum von Marx‘ Gesamtwerk identifiziert: „Alle bisherige Geschichte ist die Geschichte der Selbstentfremdung des Menschen.“[2] Hier rannte also Dahrendorf offene Türen ein, wenn er nach einer normativen Paradoxie am Grund von Marx‘ Denken fragte.

Keiner Leserin kann entgehen, dass Marx‘ Schriften vor normativer Emphase nur so überquellen. Dahrendorf verweist auf Ausdrücke wie „Entfremdung“, „Ausbeutung“ oder „Entmenschung“, aber auch auf „Freiheit“ und „Emanzipation“. Wieso soll also gerade der Begriff Gerechtigkeit hier keine Rolle spielen? Marx‘ offizielle Position ist, dass die Kommunisten keine Moral predigen und auf Ideale wie das der Gerechtigkeit verzichten können, solange sie sich nur als ausführende Organe des historischen Fortschritts verstehen. Würde er sich Forderungen wie die nach „gerechtem Lohn“ zu eigen machen, befestigte er damit nur das zeitbedingt vorausgesetzte Abhängigkeitsverhältnis der Lohnarbeit. Dahrendorf folgert daraus, dass Marx deshalb die Verwendung des Wortes „gerecht“ scheue und es nur selten verwende: „Noch nicht 60mal habe ich es in seinen sämtlichen Schriften gezählt. Und mehr als die Hälfte der Stellen, an denen es vorkommt, sind Zitate; der Rest Ironisierungen und Polemiken.“ [3] (14)

Dahrendorf versucht, seine systematische Interpretation auch gegen den Wortlaut der Marxschen Schriften auf eine immanente Rekonstruktion zu stützen. Wie Landshut ihm bescheinigt, überschreitet er „an keiner Stelle den inneren Zusammenhang der sich gegenseitig bedingenden Begriffe“.[4] Die Arbeit soll allerdings drei ganz unterschiedliche Fragen erörtern, nämlich ob „Marx die Idee des Gerechten kennt, ob sein Werk Raum gibt für diese Idee und, wenn er sie kennt, in welcher besonderen Gestalt sich diese Idee bei Marx darstellt“.[5] Die komplexe Antwort lautet: Zwar „kennt“ Marx einen relativen Begriff des Gerechten, es ergibt sich aber aus der Untersuchung, dass ein absoluter Begriff der Gerechtigkeit ebenfalls „im Denken von Marx“ existiere.[6] Mit anderen Worten, „Marx did think capitalism was unjust but he did not think he thought so.“[7]

Da er über die semantische Analyse von Marx‘ Werken hinausgehen muss, um herauszufinden, ob sein Werk der Idee der Gerechtigkeit wenigstens „Raum gibt“, will Dahrendorf wissen, was sich sozusagen objektiv hinter der Idee der Gerechtigkeit verbirgt. Er entschlüsselt dies über eine Bedeutungsanalyse, die zu der atemberaubend juristischen Formulierung kommt, Gerechtigkeit bezeichne einen Zustand, in dem die Gesellschaft dem Bestehen von Rechtsansprüchen des einen gegen den anderen stattgibt (106). An dieser juridischen Diktion, die etwa aus Kantischer Perspektive alles andere als ungewöhnlich wäre, hält Dahrendorf für den relativen, aber auch noch für den absoluten Sinn der Gerechtigkeit in der kommenden kommunistischen Gesellschaft fest. Während der relative Begriff nur die Reflexansprüche der gegenwärtigen Produktionsverhältnisse enthalte, markiere der absolute Gerechtigkeitsbegriff den Rechtsanspruch einer jeden und eines jeden an die post-kapitalistische Gesellschaft, alle menschlichen Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln und zu verwirklichen (106). Damit handelt sich Dahrendorf mindestens drei Probleme ein, die im Verlauf der Arbeit nicht mehr aufgelöst werden. Zunächst erscheint die juridische Qualifizierung der kommunistischen Gesellschaft nicht trivial, beansprucht diese doch, das positive Recht hinter sich gelassen und eine zwanglose Form der gesellschaftlichen Integration an seine Stelle gesetzt zu haben. Zweitens besteht, wie wir sehen werden, eine Spannung zwischen der Idee, Gerechtigkeit bezeichne die Gewährleistung subjektiver Ansprüche, und der gleichzeitigen Erwartung an die Subjekte, diesen Anspruch auch einzulösen, so dass eine Gesellschaft, in der Ansprüche garantiert, aber die Menschen nicht willens sind, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, nicht gerecht sein könnte. Drittens geht Dahrendorf davon aus, die kommunistische Gesellschaft sei, insofern sie der Summe aller Rechtsansprüche der Menschen notwendig gerecht wird, „total gerecht“ (108). Ihr normatives Profil sei nicht nur absolut im Sinn von nicht mehr überbietbar, sondern total im Sinne von vollständig, alle Lebensvollzüge umfassend. Unklar bleibt, wie man 1952 an der Universität, an der Ernst Forsthoff ein Gastspiel gegeben hatte,[8] einen durchaus affirmativen Gebrauch von totalisierenden Adjektiven machen konnte.

Auch abgesehen von diesen Schwierigkeiten ließe sich womöglich einwenden, Dahrendorf betreibe mit seiner Rekonstruktion eines absoluten und totalen Gerechtigkeitsideals die Quadratur des Kreises. Seiner Beweisführung liegt aber eine klare und belastbare begriffliche Unterscheidung zugrunde. Wenn Dahrendorf die Idee des relativ Gerechten bei Marx als abgeleitet oder deriviert bezeichnet, bezieht er sich auf die dominante Gerechtigkeitsvorstellung in der bürgerlichen Gesellschaft der Gegenwart. Jede Epoche habe ihren Begriff des Gerechten, und während die Begriffe vergangener Epochen uns noch zugänglich seien, so hätten sie doch ihre „Gültigkeit verloren“ (52). Dahrendorfs Pointe ist nun, dass der abgeleitete Charakter der Gerechtigkeit (aus der Perspektive eines materialistischen Weltverständnisses) für sich allein noch keinen Relativismus impliziert. Die Relativität folgt allein aus der Wandelbarkeit der Produktionsverhältnisse, deren Merkmale die zeitgenössischen Gerechtigkeitsauffassungen spiegeln. Die Kernidee der Abhandlung ist daher, dass auch ein abgeleiteter Begriff wie der der absoluten Gerechtigkeit nicht historisch relativ sein muss, wenn er nur „ontologisch“ verstanden wird, d.h. die Basis der Ableitung universell und permanent ist. So verhalte es sich mit der Marxschen Idee freier menschlicher Tätigkeit, die eine unveränderliche Naturbasis voraussetze und nur ihrer Verwirklichung in post-kapitalistischen Umständen harre. Dann lässt sich absolute Gerechtigkeit allerdings nurmehr an Verhältnissen ablesen, die keine Kluft zwischen dem Anspruch, seine Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, und seiner Realisierung mehr zulassen.

Heute würde man Dahrendorfs Marx-Auslegung als ‚perfektionistische‘ Konzeption der Gerechtigkeit bezeichnen und sie auf ihre Verträglichkeit mit vernünftigen Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmung des Menschen und die Natur des Guten abklopfen. Aus der Sicht der Gerechtigkeitstheorie der Gegenwart lässt die Arbeit eine Reflexion des Verhältnisses des Gerechten zum Guten vermissen, versteht Dahrendorf doch unter dem Gerechten gleichzeitig das „Richtige“ (14) und „das moralische Prinzip des gesellschaftlich Guten“ (3), die im Endzustand, der kommunistischen Gesellschaft, notwendig zusammenfallen müssen. Absolute Gerechtigkeit beinhaltet dann nicht nur die Gelegenheit zur Selbstverwirklichung, sondern auch deren erfolgreichen Vollzug in einer nicht vom Subjekt gewählten, sondern ihm aufgegebenen Vollkommenheit.

1971 erscheint die Buchfassung zum zweiten Mal, begleitet von einem neuen Vorwort, in dem sich Dahrendorf darauf festlegt, welcher von Marx‘ Beiträgen zum politischen Denken am ehesten die Zeiten überdauern wird. Es ist ausgerechnet die Idee der kommunistischen Gesellschaft und ihr Verständnis von Freiheit, „seine Tätigkeit selbst zu wählen“ und ein einheitliches Bild einer anzustrebenden Zukunft zu entwickeln, die er als bleibendes Vermächtnis identifiziert. Dies steht im Kontext einer Ergänzung, die die Buchfassung von 1953 von der eingereichten Dissertation unterscheidet, indem sie die „Absicht der Arbeit“ näher ausführt als das Ziel „einer neuen Sozialphilosophie, einer neuen sozialistischen Theorie“ nahezukommen (20). Auch auf die Gefahr von Missverständnissen hin hat Dahrendorf als nunmehr 40-jähriger Außenhandelskommissar der Europäischen Gemeinschaft diese Passagen beim Reprint 1971 übernommen. Beschwichtigend schließt dann allerdings das neue Vorwort mit dem aktualisierten Bekenntnis: „Sozial-liberale Politik muß vor allem liberal sein, denn die gleiche Freiheit ist vor allem Freiheit.“ (Vorwort zur 2. Aufl.)


[1] Ralf Dahrendorf 1953. Marx in Perspektive. Die Idee des Gerechten im Denken von Karl Marx, Hannover; Das Buch erfuhr 1971 eine zweite Auflage, die – bis auf den Titel und ein neues Vorwort – unverändert erschien, Ralf Dahrendorf 1971. Die Idee des Gerechten im Denken von Karl Marx, Hannover; Zitate dieser Ausgabe im Folgenden in Klammer.

[2]  Siegfried Landshut & Jacob Peter Mayer 1932. Einleitung: Die Bedeutung der Frühschriften von Marx für ein neues Verständnis, in dies. Karl Marx: Der historische Materialismus. Die Frühschriften, Stuttgart, XXXIII. Das Zitat erscheint unverändert in der allein von Landshut verantworteten Nachkriegsausgabe, Siegfried Landshut 1953. Einleitung, in ders. Karl Marx: Die Frühschriften, Stuttgart, XXXVII. Dahrendorfs Dissertation zitiert eine analoge Passage aus Landshuts Einleitung: „Und diese – in dem jetzt umschriebenen Sinne – Verwirklichung der wahren Bestimmung des Menschen ist die das ganze Werk tragende Idee.“; Ralf Dahrendorf 1952. Der Begriff des Gerechten im Denken von Karl Marx, Maschinenschriftliche Dissertation, Hamburg, zitiert nach Siegfried Landshut & Jacob Peter Meyer. Einleitung, XLI.

[3] Es ist nicht eindeutig nachzuvollziehen, wie Dahrendorf auf diese Zahl kommt. Alles in allem ist in den Marx-Texten der Marx-Engels-Ausgabe der Ausdruck beinahe dreihundert Mal verzeichnet. Zieht man nur die für die Frage nach der Normativität maßgeblichen Frühschriften heran, stehen immer noch 40 substantielle Stellen plus Zitate zu Buche.

[4] Siegfried Landshut 1952. Gutachten. 13.02.1952, Staatsarchiv Hamburg, 364-13 Fakultäten/Fachbereiche, Phil. Fak. Promotionen, Nr. 1125, Ralf Dahrendorf, 1.

[5] Ebd., 16.

[6] Ebd.

[7] Norman Geras, The Controversy about Marx and Justice. New Left Review March/April 1985, 47-85, 70.

[8] Vgl. den Beitrag von Florian Meinel.

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